Häufig gestellte Fragen
Sehr geehrter Kunde,
wir hoffen, dass die meisten Ihrer Fragen bereits auf dieser Seite beantwortet werden.
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Unser Dienst ip-pay wurde im Mai 2006 gestartet. Der Betreiber dieses Portals ist die PAVIS GmbH (vormals PAVIS eG), welche auf über 35 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Jahresgebührenzahlung zurückgreifen kann.
PAVIS GmbH, die Firma hinter ip-pay hat mehr als 2.000 Kunden weltweit. Die Zahl an ip-pay Kunden wächst jeden Monat.
Die Kunden von ip-pay sind über die ganze Welt verteilt. Die meisten unserer Neukunden haben uns über unsere Google-Inserate gefunden.
Aufgrund unserer internen Arbeitsabläufe sammeln wir Aufträge bevor wir die Gebühren an die Patentämter weiterleiten. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass ein Auftrag für einige Tage den Status 'aktiv' behält bevor der Status auf 'eingezahlt' wechselt. Ihre Fälligkeiten werden selbstverständlich immer rechtzeitig von uns eingezahlt.
Alle amtlichen Quittungen werden von uns eingescannt und elektronisch abgelegt. Sie können diese über den Menüpunkt 'Mein Profil > Meine Amtsquittungen' anzeigen oder als PDF-Datei abspeichern. Abhängig von den jeweiligen Bearbeitungszeiten der Ämter kann es aber bis zu 3 Monate dauern bis Sie Ihre Quittung downloaden können.
Wenn Sie eine europäische Patentanmeldung oder eine Serie von erteilten EP-Patenten besitzen, benutzen Sie bitte den Menüpunkt 'Jahresgebührenzahlung > Europäisches Patent'. Sie müssen die gesamten Daten nicht für jede Akte einzeln eingeben. Markieren Sie einfach die Länder, in denen eine Verlängerung stattfinden soll.
Ja, Sie können auf Wunsch von ip-pay über anstehende Schutzrechtsverlängerungen informiert werden. Sie können die Erinnerungsfunktion in Ihren Profileinstellungen ein- und ausschalten.
In folgenden Ländern ist die Patentjahresgühr von der Anzahl der Ansprüche abhängig: Japan, Südkorea/Republik Korea, Philippinen, Vietnam und Indonesien. In diesen Ländern müssen Sie die Anzahl der Ansprüche eingeben um sicherzustellen, dass die Preise korrekt ausgerechnet werden. Eine falsche Angabe von Ansprüchen kann zur einer Nachbelastung Ihrer Kreditkarte führen.
Wenn Sie ein Einheitspatent/Unitary Patent (UP) besitzen, benutzen Sie bitte den Menüpunkt 'Jahresgebührenzahlung > Europäisches Patent' und wählen dort bei den Ländern in der Liste 'UP' aus. Sie werden dort nach dem Tag der Eintragung der einheitlichen Wirkung gefragt, diesen müssen Sie eingeben. Selbstverständlich können Sie auch mehrere EP-Länder - zusätzlich zu UP - mit auswählen. Sie müssen die gesamten Daten nicht für jede Akte einzeln eingeben. Markieren Sie einfach UP und ggf. weitere Länder, in denen eine Verlängerung stattfinden soll.
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